Wie viele Ersthelfer braucht mein Unternehmen?
- Dominik Naujoks
- 17. Sept.
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 18. Sept.
Einführung: Warum sind Ersthelfer im Unternehmen so wichtig?
Jeder Betrieb trägt Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Unfälle passieren schneller, als man denkt – sei es ein Sturz im Büro, eine Schnittverletzung in der Werkstatt oder ein Herzstillstand auf der Baustelle. In solchen Situationen können ausgebildete Ersthelfer Leben retten. Doch viele Unternehmer fragen sich: Wie viele Ersthelfer braucht mein Unternehmen eigentlich?

Die Antwort liefert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die klare Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation von Ersthelfern macht.
In diesem Artikel gehen wir genau auf diese Frage ein und erklären Ihnen alles wichtige zur DGUV Vorschrift 1. Sollten Sie mehr zur DGUV Vorschrift 1 lesen wollen klicken sie hier und Sie gelangen zu unserem passenden Artikel.
Am Ende haben wir Ihnen einen Rechner zur genauen Bestimmung der Anzahl der Ersthelfer bereit gestellt.
Rechtlichte Grundlage: DGUV Vorschrift 1 im Überblick
Was regelt die DGUV Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 ist eine grundlegende Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt, wie Unternehmen Arbeitsschutz und Unfallprävention sicherstellen müssen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an Ersthelfern im Betrieb.
Wer ist von der Vorschrift betroffen?
Grundsätzlich gilt die Vorschrift für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche oder Größe. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Handwerksbetrieb, ein Büro, eine Schule oder einen Industriekonzern handelt. Auch kleine Betriebe müssen mindestens einen Ersthelfer benennen, sobald sie Mitarbeiter beschäftigen.
Definition: Wer gilt als Ersthelfer im Unternehmen?
Aufgaben und Verantwortung eines Ersthelfers
Ein Ersthelfer ist ein speziell geschulter Mitarbeiter, der im Notfall Erste Hilfe leistet, bis professionelle Rettungskräfte eintreffen.
Zu seinen Aufgaben gehören unteranderem:
Absicherung der Unfallstelle
Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage, Wiederbelebung oder Blutstillung
Alarmierung des Rettungsdienstes
Betreuung des Verletzten bis zur Übergabe
Ganz wichtig hierbei ist zu erwähnen, dass der Ersthelfer nur das machen muss was er sich auch wirklich zutraut. Das mindeste ist aber den Notruf 112/110 abzusetzen.
Abgrenzung zu Betriebssanitätern und Sicherheitsbeauftragten
Betriebssanitäter werden nur in Betrieben mit hoher Gefährdung für Mitarbeiter oder ab einer hohen Mitarbeiterzahl vorgeschrieben
Sicherheitsbeauftragte kümmern sich um die Prävention von Arbeitsunfällen, übernehmen aber keine Erste-Hilfe-Aufgaben
Berechnung der benötigten Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1
Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach der Art des Betriebs und der Zahl der anwesenden Beschäftigten.
Ersthelfer in Verwaltungs- u. Handelsbetrieben
mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten müssen Ersthelfer sein
Ersthelfer in sonstigen Betrieben (Produktion, Handwerk, Bau etc.)
mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten müssen Ersthelfer sein
Sonderfälle: Baustellen, Schulen, öffentliche Einrichtungen
Auf Baustellen gelten ebenfalls 10 % Regelung, wobei wegen wechselnder Belegschaften oft mehr Ersthelfer notwendig sind. Zudem gelten auf Baustellen noch weiter Vorgaben wie z.B. die Bereitstellung eines Erste-Hilfe-Container ab einer Beschäftigtenanzahl vor Ort von 50 Personen
In Schulen und Kindergärten gelten zusätzlich landesspezifische Vorgaben. Im Grunde gilt für Kitas pro Gruppe ein Ersthelfer auszubilden und für Schulen wird von der UK NRW empfohlen 20% des pädagogischen Personals ausbilden zulassen
Beispiel aus der Praxis: Wie viele Ersthelfer braucht mein Unternehmen?
Beispiel: Büro mit 40 Mitarbeitern
40 Mitarbeiter → 5 % = 2 Ersthelfer erforderlich
Beispiel: Produktionsbetrieb mit 120 Mitarbeiter
120 Mitarbeiter → 10 % = 12 Ersthelfer erforderlich
Beispiel: Kleine Handwerksfirma
8 Mitarbeiter → 10 % = 1 Ersthelfer erforderlich
Bei der Berechnung muss ein gewisser Puffer an Ersthelfern eingebaut werden damit Urlaub und Krankheit abgefangen werden kann.
Qualifikation und Ausbildung von Ersthelfern
Dauer und Inhalte der Ersthelfer-Ausbildung
Die Ausbildung umfasst in der Regel 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Inhalte sind u. a.:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Wundversorgung (Brüche, Schnitte, Verbrennungen usw.)
Verhalten bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Auffrischungskurse und Fortbildungspflicht
Ersthelfer müssen ihre Kenntnisse spätestens alle 2 Jahre in einem eintägigen Kurs auffrischen.
Organisation und Dokumentation im Betrieb
Eintragung in Unfallanzeigen und Nachweispflicht
Unternehmen sind verpflichtet, Ersthelfer in ihren Unfallanzeigen zu benennen und den Nachweis über deren Ausbildung vorzulegen.
Zusammenarbeit mit Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften übernehmen in der Regel die Kosten für die Ersthelfer-Ausbildung, sofern sie bei anerkannten Stellen durchgeführt wird.
Häufige Fehler bei der Planung von Ersthelfern
zu wenige Ersthelfer im Verhältnis zur Mitarbeiterzahl
keine Vertretungsregelungen bei Urlaub und Krankheit
fehlende Schulungen und Auffrischungen
Tipps für Arbeitgeber zur Umsetzung
Checkliste: Schritt für Schritt zur richtigen Anzahl an Ersthelfern
Mitarbeiterzahl und Betriebsart feststellen
Prozentsatz gemäß DGUV Vorschrift 1 berechnen
Mehr Ersthelfer einplanen, um Ausfälle abzudecken
Regelmäßig Schulungen und Auffrischungen organisieren
Dokumentation aktuell halten
Ersthelfer-Rechner
FAQ: Die häufigsten Fragen zu Ersthelfern im Unternehmen
1. Wer darf Ersthelfer im Betrieb werden?
Grundsätzlich jeder Beschäftigte, der die Ausbildung absolviert und gesundheitlich geeignet ist.
2. Zahlt die Berufsgenossenschaft die Ausbildung?
Ja, in den meisten Fällen übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten.
3. Wie lange dauert eine Ersthelfer-Ausbildung?
In der Regel einen Tag mit 9 Unterrichtseinheiten.
4. Müssen Ersthelfer immer im Betrieb anwesend sein?
Ja, es muss sichergestellt sein, dass während der Arbeitszeit stets genügend Ersthelfer vor Ort sind.
5. Was passiert, wenn ein Betrieb keine Ersthelfer stellt?
Das kann zu Bußgeldern, Regressforderungen und erhöhtem Haftungsrisiko führen.
Fazit: Sicherheit geht vor - Ersthelfer als Pflicht und Chance
Die DGUV Vorschrift 1 macht klare Vorgaben zur Zahl der Ersthelfer im Unternehmen. Arbeitgeber sollten diese nicht nur aus rechtlichen Gründen umsetzen, sondern auch aus Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Denn ein gut geschulter Ersthelfer kann im Ernstfall Leben retten – und das ist unbezahlbar.
Weiterführende Informationen finden Sie direkt bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
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