DGUV Vorschrift 1 - einfach erklärt
- Dominik Naujoks

- 10. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Sept.

Erste-Hilfe im Betrieb leicht verständlich erklärt
Als Arbeitgeber in Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen.
Die DGUV Vorschrift 1 ("Grundsätze der Prävention") ist die wichtigste gesetzliche Grundlage dafür und regelt unteranderem die Erste-Hilfe-Pflichten im Betrieb.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen einfach, was die DGUV Vorschrift 1 vorschriebt, wen sie betrifft und wie Sie Ihre Pflichten kostenfrei erfüllen können.
Was ist die DGUV Vorschrift 1 kurz und einfach erklärt?
Es handelt sich hierbei um eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV Vorschrift 1 enthält kurz und einfach erklärt Vorgaben, wie Unternehmen Unfälle verhüten, Gefahren reduzieren und wie Sie die Erste-Hilfe in Ihrem Betrieb regeln müssen.
Besonders wichtig für Sie als Unternehmen oder als verantwortliche Person ist das vierte Kapitel, dritter Abschnitt "Erste-Hilfe".
Pflichten laut DGUV Vorschrift 1
Bestellung von Ersthelfern
Betriebe mit bis zu 20 anwesenden Beschäftigten müssen mindestens einen Ersthelfer zur Verfügung haben
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten:
Verwaltungen = mind. 5% der anwesenden Beschäftigten müssen in der Ersten-Hilfe ausgebildet sein
sonstige Betriebe = mind. 10% der anwesenden Beschäftigten müssen in der Ersten-Hilfe ausgebildet sein
Ausbildung und Fortbildung
Ersthelfer müssen eine 9 Unterrichtseinheiten lange Schulungen absolvieren ( 7std und 30min, inkl. 45min Pause)
eine Auffrischung ist alle 2 Jahre vorgeschrieben
Ausstattung
Verbandskästen und weitere Erste-Hilfe-Materialien müssen vorhanden und leicht zugänglich sein
die Materialien müssen regelmäßig auf Beschädigungen und Ablaufdaten kontrolliert werden und bei Bedarf schnellstmöglich ausgetauscht werden
Dokumentation
jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss dokumentiert werden
es ist dafür zu Sorgen, dass Beschäftigte jederzeit in aktueller schriftlicher Form über Erste-Hilfe-Maßnahmen, Notrufnummern, zuständiges Personal, Ärzte, Krankenhäuser sowie vorhandene Rettungseinrichtungen informiert sind.
Wer bezahlt den Erste-Hilfe-Kurs?
Die gute Nachricht für Sie!
Für Unternehmen ist die Teilnahme kostenfrei, da die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse die Kosten übernimmt.
Bei Rettungspunkt zahlen Sie zusätzlich keine Anfahrtskosten oder sonstigen versteckten Gebühren.
So erfüllen Sie die DGUV-Vorgaben stressfrei
Sie wählen Ihre Teilnehmer aus
Wir kümmern uns gemeinsam um den Termin, offene Fragen und Dokumentation
Sie erhalten direkt nach dem Kurs digital Ihr Zertifikat


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